Fakt ist, dass das neue Gesetz ausschließlich kommerzielle Angebote erfasst. Also Partys, wo mindestens eine Prostituierte mitmischt. Private GangBang-Partys kann und wird es weiter in Berlin geben. So auch Filmdrehs mit mehreren Männern wie die XXX-GangBang.
Also trifft das Gesetz kommerzielle Partyanbieter in Berlin wie z.B. die Erlebniswohnung und Anni-Porsche.
Nach dem neuen Gesetz muss jede sogenannte Prostitutionsveranstaltung bei der zuständigen Behörde 4 Wochen vorher angezeigt werden. Die Behörde entscheidet dann, ob sie Auflagen erteilt oder die Party komplett verbietet.
Das Gesetz bietet in seiner Begründung zum Entwurf (das ist immer eine wichtige Grundlage für die spätere Rechtsprechung) eine Menge von Verbotsgründen.
So kann allein der Charakter einer (Sex-) Flaterate, also Mann zahlt Eintritt und darf soviel und sooft Sex haben wie er will, zum Verbot führen.
Der Gesetzestext und auch die Begründung zum Entwurf lassen allerdings sehr viele Freiräume und Interpretationsspielräume, so dass die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie diese Art von Sex-Partys in Berlin zulassen oder nicht. In Zukunft werden dann wohl auch die Gerichte gefragt sein. Aber eine Entscheidung der Verwaltungsgerichte kann Jahre dauern.
Insofern kann man nicht abschließend sagen, ob Gang Bang in Berlin noch Zukunft hat. Auch warnen bereits einige Anwälte davor, GangBang Partys ab dem 1.7.2017 zu bewerben.